Der hindernisreiche Weg vom Abfall zum Produkt am Beispiel des Stahl- und Aluminiumrecyclings

Das Wirksamwerden der EU-Abfall-Ende-Verordnung für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott (Verordnung (EG) Nr. 333/2011) am 9. Oktober 2011 sollte dem Recycling dieser Stoffe neue positive Impulse verleihen. Statt dessen ist festzustellen, dass die Option der vorzeitigen Beendigung des Abfallregimes beim Umgang mit den Schrotten kaum auf Resonanz stößt.

Eine wesentliche Neuerung der EG-Abfall-Rahmenrichtlinie vom 19. November 2008 (RL 2008/98/EG) gegenüber dem vormaligen Recht ist erstmals mit Leben erfüllt worden: Der Rat der Europäischen Union hat am 31. Marz 2011 eine Verordnung erlassen, in der spezielle Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft festgelegt werden; sie ist im Amtsblatt der EU vom 8. April 2011 veröffentlicht worden und am 28. April 2011 in Kraft getreten. Die Verordnung (EG) Nr. 333/2011 bezieht sich auf Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierungen. Sie ist die erste aus einer ganzen Serie von Verordnungen, die sich nach und nach mindestens noch auf Papier, Glas, Reifen, Textilien, körniges Gesteinsmaterial und weitere Metalle beziehen soll. Die EU-Abfall-Ende-Verordnung fur Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott hat am 9. Oktober 2011 Geltung erlangt.
Die EU-Abfall-Ende-Verordnung gilt innerhalb der Europäischen Union. Laut erstem Erwägungsgrund soll sie nicht verhindern, dass Drittländer Schrott als Abfall einstufen. Folgerichtig gelten bei Ausfuhren von Schrott in Drittländer weiterhin ausschließlich die einschlägigen Vorschriften des Bestimmungslands und eventueller Transitstaaten.
Die auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 2 EG-Abfall-Rahmenrichtlinie erlassenen Verordnungen stellen unmittelbar geltendes Recht dar. Die nationalen Gesetz- bzw. Verordnungsgeber sind insoweit nicht berechtigt, zusätzliche oder abweichende Kriterien fur die Beendigung der Abfalleigenschaft des jeweiligen Materials aufzustellen.



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Quelle: Wasser und Abfall 12/2011 (Dezember 2011)
Seiten: 4
Autor: Dr. Rainer Cosson

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