Intakte Gewässer mit möglichst naturnahen Strukturen sind die Lebenslinien der Natur. Deshalb sind der Schutz und die naturnahe Entwicklung großer Teile des Gewässernetzes ein Schwerpunkt der europäischen und nationalen Wasser- und Naturschutzgesetze. Die Nutzungsansprüche an die Gewässer stehen dazu oft in Widerspruch und lassen häufig nur wenig Raum für die gewünschte ökologische Entwicklung.
Mit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) im Jahre 2000 hat ein erneuter Prozess zur ökologischen Aufwertung der Gewässer begonnen. Die WRRL legt neben den chemisch-physikalischen Anforderungen dabei ihren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Strukturgute der Bäche und Flüsse. Fur den zukünftigen guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial ist die Gewässerunterhaltung ein wichtiger Baustein. Die Grundlagen und Randbedingungen, unter denen die Gewässerunterhaltung zur Gewässerentwicklung beitragen kann, sind bisher kaum beschrieben und definiert worden, sodass viele Maßnahmen in eine Grauzone zwischen Unterhaltung und Ausbau umgesetzt werden. Um die Möglichkeiten und Grenzen aufzuzeigen, bedarf es zunächst einer klaren Definition der entscheidenden rechtlichen und fachlichen Randbedingungen für die Unterhaltung, um dann Perspektiven für eine Fließgewässerentwicklung im Rahmen der Unterhaltung aufzuzeigen. Eine erste Grundlage bildet der Leitfaden zur Gewässerunterhaltung, der auf Initiative des Wasserverbandstages Bremen Niedersachsen Sachsen-Anhalt e. V. (WVT) entwickelt wurde.
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| Quelle: | Wasser und Abfall 10/2011 (Oktober 2011) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Ulrich Ostermann | |
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