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BMU und VKU schaffen Voraussetzungen für mehr Herstellerverantwortung und warnen vor Bioplastik
Das
Bundesumweltministerium (BMU) will die Kommunen bei den Kosten für die
Stadtreinigung zukünftig entlasten. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und
der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Mainzer
Oberbürgermeister Michael Ebling haben dazu heute in Berlin ein gemeinsames
Vorgehen angekündigt – basierend auf der EU-Einweg-Kunststoffrichtlinie, die im
Mai 2019 von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurde. Demnach sind
Hersteller von Einweg- oder Wegwerfartikeln künftig an Reinigungs- und
Entsorgungskosten im öffentlichen Raum zu beteiligen. Diese erweiterte
Herstellerverantwortung gilt für Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher,
leichte Kunststofftragetaschen sowie für Zigarettenfilter.
Das BMU wird
im ersten Schritt im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Rechtsgrundlage für eine
spätere Verordnung zur Kostenbeteiligung von Herstellern typischer
Wegwerfartikel schaffen. Wie hoch ihr Anteil in den öffentlichen
Abfallbehältern, auf den Straßen und Parks ist, will der VKU wiederum in einer deutschlandweiten
Untersuchung ermitteln.
Bundesumweltministerin
Svenja Schulze: „Der Trend zu mehr Wegwerfartikeln führt in manchen Städten zu
einer regelrechten Müllflut, vor allem in öffentlichen Parks und belebten
Straßen. Für die Kommunen wird es immer schwieriger Straßen, Plätze und Parks
sauber zu halten. Die Kosten dafür trägt bisher die Allgemeinheit. Jetzt haben
wir im Europarecht die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Hersteller von
Zigaretten, Einweg-Bechern und anderen typischen Wegwerfartikeln zur Kasse zu
bitten. Wer mit Wegwerfartikeln sein Geld verdient, soll sich künftig an den
Kosten für die Stadtreinigung beteiligen. Das ist nicht nur eine Umweltfrage,
sondern auch eine der Gerechtigkeit. Im ersten Schritt schaffen wir jetzt in
Deutschland die gesetzliche Grundlage für eine spätere Verordnung.“
VKU-Präsident
Michael Ebling: „Die Kosten der Stadtreinigung werden bisher über
Straßenreinigungsgebühren und die kommunalen Haushalte finanziert. Hier
brauchen wir mehr Verursachungsgerechtigkeit. Dank der neuen Vorgaben aus
Europa müssen sich die Hersteller bald an den Folgen ihrer umweltschädigenden
Ex-und-Hopp-Geschäftsmodelle finanziell beteiligen. Außerdem entstehen so für
alle Akteure neue Anreize für abfallarme Alternativen – etwa auf Mehrweggeschirr
umzusteigen.“
Viele
Zigaretten und Einweg-Produkte werden im öffentlichen Raum konsumiert und
landen in den öffentlichen Abfallbehältern. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
beobachten, dass die Menge der Einweg-Verpackungen dabei zunimmt. Bisher sind
allein die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe für die Entsorgung dieser Abfälle
verantwortlich: Sie kümmern sich um die Straßenreinigung, unterhalten
Abfallbehälter und sensibilisieren in Kampagnen für Stadtsauberkeit und
Abfallvermeidung.
Bei diesen
Kosten werden die Kommunen zukünftig entlastet. Dann müssen die Hersteller von
Fast-Food-Verpackungen, Getränkebechern, leichten Kunststofftragetaschen und
Zigarettenfiltern sowohl die Kosten für die öffentliche Sammlung dieser
Produkte als auch anteilsmäßig die Kosten für die Bereitstellung der
Abfallbehälter und die anschließende Entsorgung tragen.
Die Höhe der
Finanzierungsbeiträge muss sich unter anderem am Aufwand für Reinigung und
Entsorgung bemessen. Ebling: „Das zu berechnen, ist komplex. Wir starten daher
mit einer deutschlandweiten, breit angelegten Untersuchung. Dabei ermitteln wir
unter anderem, welche Abfälle sich in Abfallbehältern und auf der Straße
befinden und wie hoch der Anteil an Einweg-Produkten ist. Mithilfe dieser Daten
kann sich auch der Gesetzgeber ein realistisches Bild vom ökonomischen Aufwand
verschaffen.“
„Die
Herstellerverantwortung auch auf den Bereich der Stadtsauberkeit auszuweiten,
ist ein notwendiger Paradigmenwechsel, den der VKU begrüßt“, so Ebling.
Svenja
Schulze und Michael Ebling warnen zudem vor vermeintlich biologisch abbaubaren
Verpackungen und so genanntem „Bioplastik“. Viele Hersteller labeln ihre
Produkte oder Verpackungen als „Bioplastik“ oder „kompostierbar“ und
suggerieren, dass diese biologisch abbaubar seien wie ein Apfel. Viele Menschen
entsorgen diese dann im Bioabfall.
Svenja
Schulze: „Produkte aus sogenanntem ‚Bioplastik’ sind häufig eine Mogelpackung.
Sie verrotten weder in der Biotonne noch in den Kompostieranlagen und schon gar
nicht in der Umwelt. Am Ende müssen sie sogar über den Restmüll entsorgt
werden. In der EU setzt sich Deutschland deshalb dafür ein, dass nur
Kunststoffe, die hundertprozentig biologisch abgebaut werden auch als solche
bezeichnet werden dürfen.“
Michael
Ebling: „Angaben zu angeblichem ‚Bioplastik’ sind oft hochgradig irreführend:
Die meisten der Produkte sind weder recycelbar noch richtig kompostierbar.
Dennoch landen viele davon im Bioabfall, was wiederum den Nutzen der
Bioabfallsammlung gefährdet. Es ist gut, dass das Bundesumweltministerium
Schritte unternimmt, um hier mehr Transparenz zu schaffen, etwa mit der
Unterstützung der Kampagne ‚Aktion Biotonne Deutschland‘.“
Bioabfälle
sollten dagegen unbedingt in der Biotonne entsorgt werden, damit sie die
Kommunen zur Kompost- und Energiegewinnung nutzen können.
Weitere
Informationen:
EU-Einwegplastik-Richtlinie:
https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-neue-eu-regeln-fuer-einwegplastik-rasch-umsetzen/
Novelle des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes: https://www.bmu.de/pressemitteilung/schulze-das-blosse-vernichten-neuwertiger-ware-wollen-wir-unterbinden/
Aktion
Biotonne Deutschland: https://www.aktion-biotonne-deutschland.de/
Umweltfreundlichkeit
von „Bioplastik“: https://www.umweltbundesamt.de/themen/tueten-aus-bioplastik-sind-keine-alternative
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