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Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt auf ganzer Linie die Rechtsauffassung des bvse. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich bestehenden gewerblichen Sammlungen einen weitgehenden Bestandsschutz gewährt.
Etliche Kommunen haben dies in der Vergangenheit nicht hinnehmen wollen
und durch einen Griff in die juristische Trickkiste versucht, bestehende
gewerbliche Sammlungen zu untersagen. Das betraf natürlich nicht nur
die Altpapiersammlungen, auch die gewerblichen Sammelstrukturen im
Schrott- und Altkleiderbereich sind von Seiten der Kommunen unter
juristisches Feuer genommen worden, teilweise zunächst mit Erfolg.
"Deshalb
ist es gut, dass jetzt, nach sieben langen Jahren, das
Bundesverwaltungsgericht für eine Klärung der Rechtslage gesorgt hat.
Wir fordern daher die Kommunen auf, alle gegen gewerbliche Sammlungen
gerichteten Rechtsmittel unverzüglich zurückzunehmen. Das
Bundesverwaltungsgericht hat klargemacht, dass das
Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht dafür missbraucht werden darf,
bestehende und funktionierende gewerbliche Sammelstrukturen zugunsten
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu zerstören", so Eric
Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe
und Entsorgung.
Gewerbliche Sammelstrukturen bilden einen
wichtigen Baustein für eine qualitativ hochwertige, getrennte Erfassung
von Abfällen, die zu Sekundärrohstoffen aufbereitet und dem
Wirtschaftskreislauf zugeführt werden können. Sie sind daher nach
Auffassung des bvse keinesfalls zu bekämpfen, sondern im Sinne einer
Optimierung der Kreislaufwirtschaft zu stärken. Aus Sicht des bvse gibt
es vor Ort genügend Raum für eine "partnerschaftliche Zusammenarbeit"
zwischen Privatwirtschaft und den Kommunen.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (02.12.2019) | |