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Im Interview mit dem Spiegel-Magazin Nr. 8 / 20.02.2021 kündigt Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine "Sonderregelung für Bayern" an, um den Konflikt mit der Mantelverordnung irgendwie zu lösen.
Dazu erklärt Jürgen Weber, Vizepräsident des bvse-Bundesverband
Sekundärrohstoffe und Entsorgung und Vorsitzender des Fachverbandes
Mineralik – Recycling und Verwertung:
"Wir
wollen, dass die Mantelverordnung eine gute Rechtsgrundlage für die
Kreislaufwirtschaft im Bauwesen wird. Deshalb ist für den bvse neben
einer Länderöffnungsklausel für die Verfüllung von Abgrabungen, welche
im Übrigen auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung politisch
vereinbart ist, auch eine verbindliche Regelung wichtig, die
festschreibt, dass mineralische Ersatzbaustoffe, die einer strengen
Qualitätskontrolle unterliegen, aus dem Abfallregime entlassen werden
müssen. Schon jetzt gibt es entsprechende Regelungen in weiten Teilen
Deutschlands für einen Produktstatus von Recyclingbaustoffen: In
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und auch in
Bayern. Die Mantelverordnung muss für alle am Baugeschehen Beteiligten
auch praxis- und vollzugstauglich sein: Wir setzen uns deshalb auch
weiterhin für ein einheitliches Analyseverfahren für Recycling,
Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen und Reststoffen
ein. Schon seit 15 Jahren betonen wir die Notwendigkeit, dass nur ein
einheitliches Analyseverfahren eine zuverlässige Einstufung, die eine
Grundvoraussetzung für einen praktikablen Umgang mit der
Mantelverordnung ist, gewährleistet."
Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (22.02.2021) | |