Die Europarechtswidrigkeit des KrWG

- Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit für getrennt erfasste Haushaltsabfälle zur Verwertung und falsche Umsetzung der Abfallhierarchie
Am 1. Juni 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) 2008/98/EG in deutsches Recht. Das KrWG enthält Regelungen, die starken europarechtlichen Bedenken begegnen. Das betrifft zum einen die Organisation der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und zum anderen die Umsetzung der von der AbfRRL vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie.

Bei der europarechtlichen Beurteilung der Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle stehen das EU-Wettbewerbsrecht nach Art. 102, 106 AEUV und die Warenverkehrsfreiheit als Beurteilungsmaßstab gleichberechtigt nebeneinander. Insofern kann das nach Wettbewerbsrecht unter Umständen nicht zu beanstandende Monopol, das die Überlassunsgpflicht nach § 17 KrWG den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern bei der Entsorgung der getrennt erfassten Haushaltsabfälle zur Verwertung gewährt, als Verletzung der Warenverkehrsfreiheit für Abfälle durchaus zur Europarechtswidrigkeit des KrWG führen. Rechtfertigungen unter Gesundheits- und Umweltschutzerwägungen gelingen nicht und auch eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes einer Daseinsvorsorgeleistung, einer DAWI, gelingt nicht. Denn auch die Einordnung der Entsorgung getrennt erfasster Haushaltsabfälle zur Verwertung als DAWI steht nicht im Einklang mit Europäischem Recht. Zumindest steht sie im Widerspruch zu europäischem „soft law“ und kann nicht aus dem speziellen europäischen Sekundärrecht abgeleitet werden. Es bleibt indes abzuwarten, wie sich die Europäische Kommission dazu stellt. Im Hinblick auf die Umsetzung der Abfallhierarchie hat sich die Kommission jedenfalls schon eindeutig positioniert. Der Verstoß gegen die Vorgaben der AbfRRL durch die Heizwertklausel nach § 8 Abs. 3 KrWG ist so offensichtlich, dass jedenfalls in diesem Punkt mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zu rechnen ist.
 
Bild: Fotolia



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 05 - 2012 (Oktober 2012)
Seiten: 17
Autor: Christian Suhl

Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com

Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden.


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Grünguterfassung und Verwertung von holzigem Grüngut im Heizwerk des Landkreises Nordhausen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Im Landkreis Nordhausen wurde ein innovatives Konzept zur energetischen Verwertung von holzigen Grüngutanteilen etabliert. Im April 2021 wurde ein Biomasseheizwerk errichtet, das den holzigen Teil des Grünguts als Brennstoff nutzt, um Wärme für verschiedene kommunale Gebäude zu erzeugen.

Die neue Kreislaufwirtschaft, eine Chance für Europa, die Bundesrepublik Deutschland und die Kommunen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Beitrag knüpft an den Ausblick von 2022 zur Rolle der Kommunen in der Neuen Kreislaufwirtschaft an. Er betont das Potenzial neuer Arbeitsplätze und die Notwendigkeit politischer und rechtlicher Unterstützung. Nach drei Jahren und mehreren Krisen zieht der Text eine Zwischenbilanz und gibt einen neuen Ausblick.

Das neue europäische Textilabfallrecht– Die Reform der Abfallrahmenrichtlinie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2025)
Der Beitrag analysiert die geplante Novelle der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, mit der eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt werden soll. Ziel der Reform ist die Förderung einer kreislauforientierten Textilwirtschaft durch neue Regelungen zur Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und zum Recycling von Textilabfällen.

Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2025)
Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung und die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
Die Gewerbeabfallverordnung wurde im Jahr 2002 erstmals erlassen und zwischenzeitlich im Jahr 2017 vollständig neu gefasst. Die damalige Neufassung war insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2012 neu eingeführten fünfstufigen Abfallhierarchie notwendig geworden.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?