Die Neufassung der TA Luft
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2023)
Die Gründe für die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) und die wesentlichen Änderungen mit den Auswirkungen auf Betreiber und Behörden werden vorgestellt.

Zur besseren Luftqualität auf dem Rechtsweg
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2022)
Luft ist ein Gemeingut und ihreQualität immodernen Zeitalter von unterschiedlichsten Emissionsfaktoren und ihren Wirkungen in Kombination abhängig.1 Ein Einzelner kann – wie so oft bei Angelegenheiten von Umweltproblemen – an demBefund des kritischen Luftzustandes nur bedingt etwas ändern, obgleich die Luftverschmutzung letztlich Auswirkung auf die Gesundheit jedes Einzelnen hat. Die Vorschriften des Luftreinhalterechts im fünften Teil des BImSchG, die mittlerweile als fester Bestandteil des Immissionsschutzrecht gelten, stellten zu Beginn der Rechtsetzungsphase, die auf unionsrechtlicher Ebene stattfand und keine 30 Jahre zurückliegt, keine Selbstverständlichkeit dar. Im Bewusstsein für konkreten Handlungsbedarf auf (über-)staatlicher Ebene hat sich die Verbesserung der Luftqualität im Zuge der Luftqualitätsrahmenrichtlinie zu einer rechtlichen Zielvorgabe aufgeschwungen.

Öffentlichkeitsbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2020)
Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit?

Planung und Umsetzung von „Deponie auf Deponie“-Vorhaben in Deutschland
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2020)
Die Zentraldeponie Hubbelrath übernimmt im Raum Düsseldorf eine wesentliche Entsorgungsfunktion. Da das verfügbare Deponievolumen der Deponieklasse II (DK II) weitgehend erschöpft war, wurde nach vorheriger Durchführung eines Planfeststel-lungsverfahrens zwischenzeitlich mit dem Bau der Süderweiterung begonnen. Geplant ist die Realisierung einer Gesamtdichtungsfläche von ca. 15,4 ha, wovon ca. 4,9 ha sich an den vorhandenen Altkörper anlehnen. Hier wird eine bifunktionale Dichtung errichtet, die sowohl als Oberflächenabdichtung für den unterlagernden Deponiekörper, als auch als Basisabdichtung für den neuen Deponieabschnitt (ebenfalls Deponieklasse II) dient. Auf diese Weise wird ein zusätzliches Ablagerungsvolumen von ca. 2,6 Mio.m³ geschaffen.

Riskante Forschungsinfrastrukturen im Gesamtplanungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2020)
Zu den zentralen Forschungsthemen, die das wissenschaftliche Schaffen des Jubilars seit vier Jahrzehnten geprägt haben, gehören das Immissionsschutz- und das Planungsrecht. Mit zahlreichen Fachaufsätzen, dem unverzichtbaren Standard-Kommentar zum Bundesimmissionsschutzgesetz und einem Kurzkommentar zum BauGB, der in seiner kompakten Darstellung sedimentierten Wissens unschlagbar ist, hat er diesen Rechtsgebieten ebenso nachhaltig seinen Stempel aufgedrückt wie über die langjährige Leitung des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Münster, unter dessen Dach nicht zuletzt zahlreiche Qualifikationsschriften von Schülerinnen und Schülern hervorgegangen sind.

Legalisierungswirkung und Bestandsschutz immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen und ihre Bedeutung für das Umweltschadensrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2020)
Am 24.6.1985, d.h. vor gut 35 Jahren, hielt Hans Dieter Jarass in Saarbrücken einen Vortrag zur Reichweite des Bestandsschutzes industrieller Anlagen gegenüber umweltrechtlichen Maßnahmen und zu den Anforderungen an bestehende Anlagen und ihre Durchsetzung mittels formaler und informaler Instrumente. Jarass erläuterte damals bereits unter anderem, der Bau technischer Großanlagen sei ein kompliziertes Unterfangen. In der Planungsphase, die nicht seltenmehrere Jahre in Anspruch nehme, gelte es, die durch derartige Anlagenbedingten Probleme ökonomischer wie technischer Art einer Lösung zuzuführen, die den Bedürfnissen des Unternehmens ebenso wie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werde.

Tagung zum betrieblichen Umweltschutz: Vorschau auf den 3. Umweltgipfel in Frankfurt
© Deutscher Fachverlag (DFV) (9/2017)
Zum dritten Mal veranstaltet die dfv Mediengruppe (Frankfurt/M.) zusammen mit dem Umweltinstitut Offenbach einen Umweltgipfel. Der Kongress findet am 14. und 15. November 2017 in Frankfurt-Offenbach statt. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheider und Umweltbeauftragte von Unternehmen. Daher ist der Kongress auch als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV vom RP Darmstadt anerkannt.

Effektive Geruchseliminierung durch das CSO TerminodourTM System
© Wasteconsult International (5/2017)
Unangenehme Gerüche sind bei bestimmten Anlagen (u.a. Abfallbetriebe und Biogasanlagen) immer wieder einer der Hauptstreitpunkte bei der Diskussion mit Anwohnern, aber auch mit Mitarbeitern dieser Anlagen. Hier kann TerminodourTM Abhilfe schaffen. Dieses Ionisationsverfahren bekämpft die Gerüche bereits am Entstehungsort und kann so nicht nur eine Belästigung der Anlagennachbarn verhindern, sondern auch zu einem deutlich verbesserten Arbeitsklima beitragen.

Aktuelle Fragen des besonderen Artenschutzes im Immissionsschutzrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
Das in weiten Teilen unionsrechtlich unterlegte besondere Artenschutzrecht durchwirkt auch das Immissionsschutzrecht. Wegen seines Handlungsbezugs, zugleich aber vorsorgenden Schutzansatzes begleitet der besondere Artenschutz den Anlagenbetreiber vom Genehmigungsverfahren bis in den alltäglichen Betrieb. Längst sind hier noch nicht alle Fragen beantwortet. Insbesondere die jüngere Rechtsprechung hat jedoch dazu beigetragen, dass hinsichtlich dieser schwierigen Rechtsmaterie inzwischen ein Mindestmaß an Rechtssicherheit besteht. Der Beitrag geht einigen ausgewählten aktuellen Fragen des besonderen Artenschutzrechts nach, die gerade auch im Immissionsschutzrecht von großer praktischer Bedeutung sind. Behandelt werden Fragen zum fachlichen Beurteilungsspielraum, den die Rechtsprechung der zuständigen Behörde hier zugesteht, Fragen der Bestandserfassung und Ermittlungstiefe, nach wie vor strittige Detailfragen zu den einzelnen Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie zur Ausnahmeentscheidung nach § 45 Abs. 7 BNatSchGund Fragen der Einwirkungsmöglichkeiten des besonderen Artenschutzrechts auf den Betrieb bestandskräftig genehmigter Anlagen.

Zur „äußeren Verbindlichkeit“ von Vorranggebieten gemäß § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 ROG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2016)
Anmerkung zu OVG NRW, Urteil vom 16.6.2016 – 8 D 99/13.AK („Kohlekraftwerk Lünen“)

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