Lärmkonflikte zwischen ĂĽberplanter Wohnbebauung und unbeplanten industriell genutzten Flächen© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2013)
Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt ab von der baugebietsspezifisch zu bestimmenden konkreten Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit des Immissionsortes. Dabei sind neben der bebauungsrechtlichen Gebietszuordnung weitere rechtliche und tatsächliche Verhältnisse wie Art, Ausmaß und Dauer, aber auch tatsächliche und planerische Vorbelastungen zu berücksichtigen. Die bindende Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze erfolgt entweder durch die planende Gemeinde oder durch Einzelfallentscheidungen der Immissionsschutzbehörden. Damit ist die Gemeinde zur Aufnahme des Bestands an rechtlich zulässigen Immissionen bei der Überplanung bereits bebauter Gebiete verpflichtet. In Gemengelagen kann dabei eine Feinsteuerung durch Festlegung von Emissionskontingenten erfolgen. Zutreffend ermittelte Vorbelastungen können im Plan gekennzeichnet werden, was dann zu einer mittelbaren Bindungswirkung führt, wenn die zutreffende Methodik angewendet wurde. Fehlt trotz fehlerfreier Ermittlung eine Feingliederung, bleibt die Immissionsschutzbehörde zur Beachtung des Rücksichtnahmegebots verpflichtet. Ist die Planung in der Gemengelage fehlerhaft, entfällt eine über die Gebietsart hinausgehende Bindungswirkung. In diesen Fällen bleibt es Aufgabe der Immissionsschutzbehörden, das Maß des Zumutbaren auf der Grundlage der Gebietsfestsetzung selbst zu ermitteln.
Die völkerrechtliche Regulierung der fĂĽr die Meeressäuger belastenden Meeresnutzungen am aktuellen Beispiel des Unterwasserlärms (Teil 1)© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2012)
Die „Freiheit des Meeres“ ist ein zweideutiger Begriff. Man kann ihn als Unberührtheit der Meeresnatur verstehen – aber auch als Freiheit zur Nutzung und Ausbeutung des Meeres durch den Menschen. Früher war die erste Deutung kaum von Belang. Dass das Meer, soweit möglich, genutzt wird, war hingegen nahezu selbstverständlich. Der einzige völkerrechtliche Konflikt, der gesehen wurde, war der, ob Besitz- und Nutzungsansprüche einzelnen Staaten oder nur der Staatengemeinschaft insgesamt i.S.d. „freiheitlichen“ Nutzung zustehen. Schon früh wurden aber Belastungen sichtbar: Stoffe, z.B. Öl oder Müll, beschädigen das marine Ökosystem. Der Mensch versucht, dem entgegenzuwirken. Der Blickwinkel hat sich also geändert: Der Mensch hat erkannt, dass er durch rücksichtslose Nutzung das marine Ökosystem zerstört und dieses eines gewissen Schutzes bedarf. Der Konflikt zwischen Nutzung und Schutz der Natur ist ihm bewusst geworden.
Die schalltechnische Ăśberplanung von bebauten Gewerbe- und Industriegebieten mit Emissionskontingenten© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2011)
Bei einer Neuaufstellung von Bebauungsplänen für Gewerbe- oder Industriegebiete stellt sich oftmals die Frage nach einem wirksamen Lärmschutz für umliegende Wohnnutzungen. Um zu verhindern, dass durch die anzusiedelnden Gewerbebetriebe das zulässige Lärmschutzniveau überschritten wird, kann im Bebauungsplan eine Geräusch-Emissionskontingentierung auf der Grundlage der „DIN 45691 Geräuschkontingentierung“ festgesetzt werden.
Regionale Lärmaktionsplanung fĂĽr den StraĂźenverkehr in SĂĽdhessen© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2011)
Der Verkehrslärm ist neben der Luftbelastung ein zentrales Umweltproblem in städtischen Ballungsräumen. Die betroffene Bevölkerung kann durch Verkehrslärm erheblich belästigt und beispielsweise durch Herz-Kreislauferkrankungen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union im Jahr 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie veröffentlicht.
Immissionsschutzrechtliche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2011)
Angesichts der nur beschränkten Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe und der Notwendigkeit eines nachhaltigen Klimaschutzes hat die Energieversorgung durch erneuerbare Energien in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, so auch die Nutzung der Windenergie. Gute Förderbedingungen und die durch das schwere Erdbeben in Japan am 11.3.2011 ausgelösten Nuklearunfälle in japanischen Atomkraftwerken lassen erwarten, dass sich die Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien noch weiter verstärken werden, was aber ebenfalls Probleme mit sich bringt. So sind Windkraftanlagen u. a. wegen der von ihnen ausgehenden Emissionen (vor allem Lärm) nicht unumstritten.
Kinder dĂĽrfen auch laut sein© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2011)
Kinder lachen, singen, schreien, streiten, toben und spielen. Für die einen ist das „Lärm“. Für die anderen gehören diese Geräusche zum normalen Entwicklungsprozess in der Kindheit dazu. Am Kinderlärm scheiden sich die Geister. Denn genau hier liegt Konfliktpotenzial. Lärm von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und Bolzplätzen ist häufig Gegenstand von nachbarschaftlichen Streitigkeiten.
Littering – Ursachen, Prävention und MaĂźnahmen© VKU e.V. - Landesgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland (11/2010)
1. Littering – Eine Einleitung
2. Die Litteringuntersuchung - Ausgangspunkt
3. Die Litteringuntersuchung - Vorgehensweise
4. Die Litteringuntersuchung - Ergebnisse
5. Weitergehende Studie: Felduntersuchung Köln
6. Fazit