Arzneimittel-Wirkstoffe: Toleranzwerte als Orientierung fĂĽr Trinkwasserversorger© Deutscher Fachverlag (DFV) (2/2018)
Die in Arzneimitteln enthaltenen Wirkstoffe sind zum Teil in Abwässern, Flüssen und Seen aber auch im Grund- und Trinkwasser nachweisbar – zumeist im Spurenbereich und daher gesundheitlich unbedenklich. Konzentrationen von Arzneimittel-Wirkstoffen im Trinkwasser sind in Österreich nicht von der Trinkwasser-Verordnung erfasst. Um Trinkwasserversorgern eine Orientierung zu geben, welche Menge eines Arzneimittel-Wirkstoffes im Wasser enthalten sein darf, um als gesundheitlich unbedenklich zu gelten, haben Experten des österreichischen Umweltbundesamtes maximal tolerierbare Konzentrationen abgeleitet.
Zehn Jahre Sachsen Wasser GmbH Leipzig© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (2/2010)
Seit zehn Jahren ist die Sachsen Wasser GmbH Leipzig, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH Leipzig, als Berater und Betriebsführer weltweit erfolgreich tätig. Das sächsische Unternehmen hat sich als Dienstleister auf kaufmännische und technische Beratungs- und Betriebsführungsleistungen auf dem Sektor Wasser/Abwasser außerhalb des Versorgungsgebietes der KWL spezialisiert und gibt an seine Partner das Know-how der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung weiter.
Den BĂĽrgerbeteiligungsprozess in der Wasserwirtschaft an KMU aussourcen?© Vulkan-Verlag GmbH (2/2010)
„Reformen“ der Umweltverwaltung sowie die personelle Ausdünnung der Wasserwirtschaftsverwaltungen haben dazu geführt, dass die Wasser wirtschaftsverwaltungen dem Gebot zur aktiven Bürgerbeteiligung im wasserwirtschaftlichen Planungsprozess nach Art. 14 der EG- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nur bedingt entsprechen können. In einer Analyse der bisherigen Bürgerbeteiligungsprozesse in Österreich und Deutschland musste konstatiert werden, dass die Bürgerbeteiligung in den Bundesländern der beiden Staaten überwiegend einem Top-Down-Ansatz gefolgt war.
Bedeutung des Hochwasserschutzes aus Sicht der Kommunen – Plan Hochwasservorsorge Dresden© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2009)
Die Gemeinden sind nach Artikel 28 des Grundgesetzes (GG) berechtigt und verpflichtet, alle Angelegenheiten örtlicher Bedeutung selbst zu regeln, das betrifft auch die Fragen der Daseinsvorsorge. Beim Hochwasserschutz kommt noch Artikel 2 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hinzu. Maßnahmen zur Prävention oder Abwehr von Gefahren sind im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zu ergreifen.
Kassels mobile Kassen - Mobile Datenerfassung bei den Stadtreinigern in Kassel© Deutscher Fachverlag (DFV) (11/2009)
Der Eigenbetrieb ‚Die Stadtreiniger Kassel’ verwenden an den Kontrollstellen seiner Recyclinghöfe und auf den Touren der Sperrmüllabfuhr beim Kassieren von Gebühren ein mobiles Kassensystem. Das Personal wird entlastet, macht weniger Fehler, und der Bürger freut sich über den besseren Service.