Rechtliche Herausforderungen fĂŒr den Betrieb von Bioabfallbehandlungsanlagen© Witzenhausen-Institut fĂŒr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
Die Kreislaufwirtschaft und somit auch die Bioabfall- und Kompostwirtschaft (BioKom- Wirtschaft) ist ein Bereich, in dem sich die Gesetzgebung in den letzten Jahren erheblich gewandelt hat. Vor allem die Vorgaben der EuropÀischen Union (EU) haben dazu beigetragen, dass die rechtlichen Regelungen immer komplexer und umfangreicher geworden sind.
Getrennte Sammlung von Bio- und GrĂŒnabfĂ€llen in Nordrhein-Westfalen© Witzenhausen-Institut fĂŒr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
In Nordrhein-Westfalen werden mehr als die HĂ€lfte der in privaten Haushalten anfallenden AbfĂ€lle getrennt gesammelt und ĂŒberwiegend stofflich verwertet. Den gröĂten Anteil haben Bio- und GrĂŒnabfĂ€lle. Im Jahr 2023 sind rund zwei Millionen Tonnen Biound GrĂŒnabfĂ€lle getrennt gesammelt und verwertet worden. Dies entspricht einer Menge von durchschnittlich 109 Kilogramm Bio- und GrĂŒnabfĂ€llen pro Kopf der Bevölkerung.
Ăberblick ĂŒber die aktuelle Rechtsprechung zum Kreislaufwirtschaftsrecht (Teil 1)© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Das Kreislaufwirtschaftsrecht zeichnet sich, nicht zuletzt vor dem Hintergrund seiner starken unionsrechtlichen VorprĂ€gung, durch eine groĂe Dynamik aus. In diesem Rahmen spielt die Rechtsprechung eine es wesentlich prĂ€gende Rolle. Auch wenn sich die an sie herangetragenen Fragestellungen hĂ€ufig Ă€hneln (z.B. âWas ist (schon und noch) Abfall? Welche Pflichten gelten fĂŒr wen nach dem Anfallen von Abfall? Wie ist Abfall zu entsorgen und welche Regeln gelten fĂŒr Entsorgungsbetriebe? Welche Rolle nehmen die Abfallbehörden ein?â), sehen sich die Gerichte immer wieder mit neuen Konstellationen konfrontiert.
Der neue Herstellerbegriff des Einwegkunststofffondsgesetzes â oder: Wer zahlt fĂŒr den âAyran- Becherâ?© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Das EWKFondsG dient der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 bis 7 der europĂ€ischen Einwegkunststoffrichtlinie (nachfolgend: EWKRL) und tritt seit dem 1.1.2024 schrittweise in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und den Ăbergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen GeschĂ€ftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.