Mehr als Sortieren: Potenziale von Sensortechnik zur Optimierung von
Sortieranlagen© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (12/2024)
Sensortechnik ist ein essenzieller Bestandteil von Sortieranlagen, beschrĂ€nkt sich im Stand der Technik allerdings ĂŒberwiegend auf sensorbasierte Sortieranwendungen. Wird Sensortechnik nicht nur als Sortiertechnologie sondern als grundlegende Charakterisierungstechnologie verstanden, so ergeben sich hieraus neue Potenziale zur ganzheitlichen Optimierung von Sortieranlagen und des gesamten Lebenszyklus.
Recycling-Baustoffe ohne Abfallende?© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (12/2024)
Es gibt gesetzliche Vorschriften zum Abfallende im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ebenso wie im österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). Diese sind zum Teil nur unvollstĂ€ndig gegenĂŒber den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. In jedem Fall werden bezogen auf den Einzelfall fĂŒr das Abfallende Entscheidungen des Abfallerzeugers oder - besitzers erforderlich. Diese Feststellung gilt auch mit RĂŒcksicht auf die untergesetzlichen Vorschriften zum Abfallende.
Die Strategische UmweltprĂŒfung als Methode der abfallwirtschaftlichen Planung am Beispiel Wien© Lehrstuhl fĂŒr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der MontanuniversitĂ€t Leoben (12/2024)
Langfristige, strategische Planungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Abfallwirtschaft die aktuellen und zukĂŒnftigen Anforderungen erfĂŒllen kann. Wichtige Planungsinstrumente hierfĂŒr sind der Wiener Abfallwirtschaftsplan und das Wiener Abfallvermeidungsprogramm (AWP & AVP). Beide PlĂ€ne werden im Rahmen einer Strategischen UmweltprĂŒfung (SUP) erarbeitet.
Digitalisierung und Beschleunigung abfallrechtlicher Planfeststellungsverfahren© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
In einem Planfeststellungsverfahren wird bekanntlich innerhalb eines gebĂŒndelten Verfahrens ĂŒber die öffentlichrechtliche ZulĂ€ssigkeit eines raumbezogenen ortsfesten Vorhabens in einer einheitlichen Sachentscheidung entschieden. Weitere behördliche Entscheidungen wie öffentlichrechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen sind daneben nicht erforderlich, § 75 Abs. 1 S. 1VwVfG. Auch im Abfallrecht sind Planfeststellungsverfahren (und damit ihre Dauer) vorhabenrelevant, denn die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Ănderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedarf gemÀà § 35 Abs. 2 S. 1 KrWG bis auf gewisse Ausnahmen der Planfeststellung durch die zustĂ€ndige Behörde.