Der neue Herstellerbegriff des Einwegkunststofffondsgesetzes – oder: Wer zahlt für den „Ayran- Becher“?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Das EWKFondsG dient der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 bis 7 der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (nachfolgend: EWKRL) und tritt seit dem 1.1.2024 schrittweise in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.

Mehrwegquoten fĂĽr Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Praxisbezogene Einzelfragen des Einwegkunststofffondsgesetzes und der Einwegkunststofffondsverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Auf der Grundlage des EWKFondsG und der EWKFondsV ist eine Abgabe auf bestimmte kunststoffhaltige Einwegprodukte eingefĂĽhrt worden. Dazu wird beim Umweltbundesamt ein Einwegkunststofffonds eingerichtet. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten mĂĽssen in diesen Fonds eine Einwegkunststoff- Abgabe einzahlen.

Sortieranlage für Mischkunststoffe für das chemische Recycling – Stand und Perspektiven
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Noch immer wird die Mehrheit der Altkunststoffe in Europa entweder verbrannt oder deponiert. Chemisches Recycling, als komplementäre Technologie zum mechanischen Recycling, kann dazu beitragen bisher nicht rezyklierbare Mischkunststoffe, beispielsweise aus der getrennten Sammlung, zukünftig einem Recycling zuzuführen und damit wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu halten.

Beitrag von Kunststoff zur KreislauffĂĽhrung von Kohlenstoff
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Realisierung der KreislauffĂĽhrung Kohlenstoff, insbesondere mit Kunststoff, ist der zentrale Baustein fĂĽr die chemische Industrie, bis 2045 klimaneutral zu produzieren.

Umsetzung des Einwegkunststofffonds in der Praxis
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Mit der Verabschiedung des Einwegkunststofffondsgesetzes wurde die erweiterte Herstellerverantwortung fĂĽr bestimmte Einwegkunststoffartikel nach Artikel 8 der EU- Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Aktueller Stand und Perspektiven des nationalen und europäischen Verpackungsrechts aus Sicht der kommunalen Entsorgungswirtschaft
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
In den letzten Jahren ist das absolute Aufkommen der Verpackungsabfälle konstant gestiegen: Nach Erhebungen der EU erzeugte jeder Einwohner der EU durchschnittlich 189 kg Verpackungsabfälle, was einen Anstieg von rund 20 % gegenüber den letzten zehn Jahren bedeutet.

Kunststoffe und Kunststoffabreicherung im Prozess der biologischen Behandlung
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Aufgrund der hohen abfallwirtschaftlichen Relevanz beschäftigt sich bereits seit dem Jahr 2018 eine Arbeitsgruppe in der Steiermark mit der Herstellung von störstoffarmem und qualitätsgesichertem Kompost aus biogenen Abfällen aus Haushalten. Die derzeitigen Aktivitäten werden im Projekt PlasticFreeCompost durchgeführt.

Kunststoffverpackungsabfall in Deutschland: Umweltauswirkungen und Optimierungspotenziale
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Der jährliche Verbrauch von Kunststoffverpackungen durch private Haushalte in Deutschland stieg seit 1991 von 12 auf 25 kg pro Person an (Schüler 2012, Burger et al. 2021). Gründe für die Beliebtheit von Kunststoffverpackungen sind deren geringes Eigengewicht, gute Verarbeitbarkeit, geringer Preis und breite Funktionalität. Außerdem schützen Kunststoffverpackungen Lebensmittel vor dem Verderben und verhindern mechanische Schäden an verpackten Waren.

Das Einwegkunststofffondsgesetz – Ein Instrument zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2024)
Die Figur der erweiterten Herstellerverantwortung fungiert als europarechtliches Stellrad für die Umsetzung eines umfassendenUmweltschutzes und gibt Anlass für weitreichende mitgliedstaatliche Umsetzungsvorhaben. Eingeführt wurde diese Figur in der europarechtlichen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom19.11.2008. zunächst lag der Fokus auf einer effizienten Ressourcennutzung. Die erweiterte Herstellerverantwortung galt als „Mittel, um die Gestaltung und Herstellung von Gütern zu fördern, die während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich ihrer Reparatur, Wiederverwendung und Demontage sowie ihres Recyclings, eine effiziente Ressourcennutzung in vollem Umfang berücksichtigen und fördern, ohne dass der freie Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigt wird“

 1  2  3 . . . . >
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?