Erneuerbare Energie Richtlinie (RED II bzw. RED III) und ihre Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft© Lehrstuhl fĂĽr Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Die EU-Richtlinie Renewable Energy Directive (RED II), die seit April 2023 auch ins österreichische Recht umgesetzt wurde, verlangt eine Zertifizierungspflicht für nachhaltige Biomasse, wenn diese für die Energieerzeugung eingesetzt werden soll. Diese Pflicht gilt für alle Akteure der Lieferkette, von der Erzeugung bis zur Energiegewinnung.
Die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Neue Regeln fĂĽr den Naturschutz (Teil 2)© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Der Beitrag beleuchtet die Neuerungen für den Naturschutz durch die Änderung der europäischen Erneuerbare-Energien- Richtlinie auf Zulassungsebene. Nachdemsich Teil 1 (in Heft 1/2024) der Abwägung und den Anforderungen an die Planungsebene widmete, wird hier dargestellt, welche Privilegierungen bei der Artenschutzprüfung und der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Erneuerbare- Energie- und Netzausbauvorhaben mit der Ausweisung von Beschleunigungs bzw. Infrastrukturgebieten verbunden sind. Dabei sind auch die Bezüge zur EU- Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und zum hierzu ergangenen Bundesrecht in den Blick zu nehmen.
Die GesetzentwĂĽrfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Neue Regeln fĂĽr den Naturschutz (Teil 1)© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Novellierung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Hinblick auf ihre Sonderregelungen für den Naturschutz. Bei der Rechtsetzung, Planung und Genehmigung stellen sich zahlreiche Auslegungsfragen. Dabei sind Parallelen, aber auch Unterschiede zur EU- Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und dem entsprechenden Bundesrecht in den Blick zu nehmen. Der hiesige Teil 1 des Beitrags widmet sich dem überragenden öffentlichen Interesse und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, Teil 2 dem Zulassungsverfahren.
Beschleunigungsgesetzgebung: Ein Paradigmenwechsel fĂĽr die Energiewende© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
While the transport sector, administrative and legal proceedings have been at the core of legislative accelerations in environmental and planning law for decades, the German legislator has now changed its approach. Starting with the “Osterpaket” mid 2022, new standards have been set in various fields of substantive law, be it EIA procedures, species protection law or public planning law. The incentive is as simple as that: No acceleration of planning and permit procedures, no energy transition.
Dekarbonisierte Wärme durch Wasserstoffverbrennung© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (8/2023)
Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) stellt eine der globalen Herausforderungen dieses Jahrhunderts dar, um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Da ein Großteil der anthropogenen Emissionen auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl oder Erdgas zur Bereitstellung von Energie zurückzuführen ist, lag der Fokus der Dekarbonisierung lange vor allem auf dem Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, verbunden mit einer weitgehenden Elektrifizierung fast aller Endverbrauchssektoren, von Haushalt und Gewerbe über die Industrie
bis hin zum Verkehr.
Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum fĂĽr Meeresnatur© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über
dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).
Stand und Perspektiven alternativer Antriebstechniken fĂĽr schwere Nutzfahrzeuge© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Entwicklung alternativer Antriebe für schwere Nutzfahrzeuge hat in den letzten Jahren viele Fortschritte gemacht. Erste Serienfahrzeuge sind bereits auf dem Markt verfügbar oder deren Markteinführung ist von verschiedenen Herstellern bereits angekündigt. Diese Entwicklung wirft bei den Nutzern die Frage auf, wie die Perspektiven der einzelnen alternativen Antriebsoptionen aussehen. Dieser Beitrag ordnet den erreichten Entwicklungsstand für schwere Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N3) und Sattelzugmaschinen aus Nutzersicht ein und versucht, daraus mögliche Perspektiven abzuleiten.