Einordnung der Stickstoffrückgewinnung auf Kläranlagen als Beitrag zum Klimaschutz und zur resilienten Düngerversorgung
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2024)
Die Stickstoffproduktion durch das Haber-Bosch-Verfahren hat die Landwirtschaft geprägt und die Lebensmittelproduktion wesentlich effizienter gemacht. Dank diesem Verfahren war und ist es möglich die wachsende Zahl an Menschen mit Nahrung zu versorgen. Doch das 1909 entwickelte Verfahren basiert auf der Nutzung von Erdgas. Aufgrund von verschiedenen Krisen, wie dem Ukrainekrieg, kam es daher in den letzten Jahren zu starken Preisschwankungen und Unsicherheiten bei stickstoffbasierten Düngemitteln.

Wie entscheiden Gärtner*innen beim Blumenerdenkauf?
© BundesgĂĽtegemeinschaft Kompost e.V. (11/2024)
Bis 2026 soll der Hobbygarten auf freiwilliger Basis torffrei werden – so sieht es die Torf-minderungsstrategie des Bundesministeri-ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor. Hierfür ist es entscheidend, das Kaufver-halten und die Präferenzen der Verbrau-cher*innen besser zu verstehen.

Factsheets Ă–kolandbau
© BundesgĂĽtegemeinschaft Kompost e.V. (11/2024)
Insbesondere an Biogutkompost stellen die Ökoverbände Anforderungen, die die Untersuchung von zusätzlichen Parametern erforderlich machen, die nicht zu den Regeluntersuchungen der Gütesicherung gehören. Diese werden unterschieden in einmalige Einstufungsuntersuchungen und Zusatzuntersuchungen, die alle drei Jahre zu wiederholen sind.

Die Bewertung der Kennzeichnung von Pflanzen- Biostimulanzien gegenüber Verbrauchern gemäß EUDüngeprodukteverordnung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2024)
Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).

Lebensmittel als Repellentien oder Lockmittel in der Biozid-Anwendung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zur Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 5 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 am Beispiel von Erdnussbutter

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Urteile des EuGH vom 25.4.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik

Komposteinsatz im Ă–kolandbau
© Witzenhausen-Institut fĂĽr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Eines der wesentlichen Grundprinzipien des Ökolandbaus ist eine möglichst geschlossene Kreislaufwirtschaft. In Betrieben mit eigener Viehhaltung ist dies in der Regel weitgehend erfüllt. Anders stellt sich dies bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen dar, die für die Humanernährung bestimmt sind.

Die Bereitstellung auf dem Markt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (12/2023)
Anmerkungen zum Urteil des OLG Köln vom 17.11.2023 – 6 U 105/23

Das öffentliche Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2023)
Für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen (sog. geringfügige Verwendungen), gibt es meist nur wenige zuge- lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie- ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009 untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit- tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist.

Düngemittel & Biokunststoffe aus Schwarzwasser und Küchenabfällen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2023)
Rohstoffknappheit, Preisexplosionen, Wasserknappheit, endliche Ressourcen – das sind aktuelle Stichworte, die unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen stellen. Im Rahmen der Förderlinie „Agrarsysteme der Zukunft“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt RUN.

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