Generelles Anwendungsverbot fĂĽr Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat ab dem 1.1.2024
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Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 harmonisiert. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln richtet sich in Deutschland zudem nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV 2022).

Die Bereitstellung auf dem Markt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
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Anmerkungen zum Urteil des OLG Köln vom 17.11.2023 – 6 U 105/23

Die KRINKO-Empfehlung zur Flächendesinfektion
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Rechtliche Bewertung aus der Perspektive des Biozidrechts

Wirkstoffbewertung von Pflanzenschutzmitteln im europäischen Chemikalienrecht
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Der Streit um Mancozeb als Fallstudie (EuG, Urteil vom 15.2.2023 – T-742/20)

Keine Notfallzulassungen fĂĽr spezifisch verbotene Pflanzenschutzmittel
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Besprechung des Urteils EuGH, 19.1.2023 – C-162/21

Das Insektenschutzgesetz 2021
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2022)
33.300 – das ist die Zahl der in Deutschland vorkommenden verschiedenen Insektenarten. Sie sind damit die artenreichste Gruppe aller Lebewesen und stellen 75% der Tierarten weltweit, wodurch sie ein wesentlicher Bestandteil der biologischen Vielfalt sind. Die Insektenvielfalt erleidet einen rapiden Rückgang. In 63 deutschen Naturschutzgebieten wurde in einem Zeitraum von 27 Jahren ein Rückgang der Biomasse an fliegenden Insekten von 76 % festgestellt. Die Anzahl der Arten einer südostdeutschen Schmetterlings- und Burnet- Mottengemeinschaft sank um 40% innerhalb von zwei Jahrhunderten.

Das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung bei geringfĂĽgigen Verwendungen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2022)
Die Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) von 1998 zur Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG1 führte die Indikationszulassung bei Pflanzenschutzmitteln ein.2 Die Indikationszulassung besagt, dass grundsätzlich nur zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen und diese auch nur in den jeweils zugelassenen Anwendungsgebieten. Mit der Einführung der Indikationszulassung ist die Anzahl verfügbarer Pflanzenschutzmittel stark zurückgegangen. Besonders stark davon betroffen waren Kulturen mit geringem Anbauumfang (engl. minor crops)3 wie z. B. Gemüse- undObstkulturen, Tee-,Heil- und Gewürzpflanzen, TabakundHopfenund dieKulturendesZierpflanzenbaus.

Die Zulassungskontrolle für Pflanzenschutzmittel zwischen europäischer Harmonisierung und nationalen Handlungsspielräumen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2022)
Bereits unter dem Regime der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln fand eine intensive juristische Diskussion zu der Frage statt, ob bzw. inwieweit die Zulassungskontrolle für Pflanzenschutzmittel durch europäisches Recht harmonisiert ist und ob bzw. in welchem Maße nationale Handlungsspielräume verbleiben. 1 Mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (im Folgenden: VO 1107/2009), welche die Richtlinie 91/414/EWG ersetzt hat,wurde derHarmonisierungsgedanke fortgeführt und – da sich unter demRegime der Richtlinie 91/414/EWG mitunter divergierende nationale Zulassungspraktiken entwickelt hatten – noch weiter vertieft.

Das „Insektenschutzpaket“
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Das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Ă„nderung weiterer Vorschriften (Insektenschutzgesetz) und die FĂĽnfte Verordnung zur Ă„nderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Polymerregistrierungen unter Korea-REACH
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Anforderungen und praktische Ansätze für eine gemeinsame Registrierung

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