Status quo und Verwertungsoptionen fĂŒr teerhaltigen StraĂenaufbruch ab 2018© Witzenhausen-Institut fĂŒr Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Mit einer Anweisung an die Baubehörden der LĂ€nder aus dem Jahr 2015 hat das Bundesverkehrsministerium den Wiedereinbau von teerkontaminiertem StraĂenaufbruch ab 2018 eingeschrĂ€nkt. FĂŒr Unternehmen aus dem Bereich Bau und Entsorgung sowie fĂŒr Bund und LĂ€nder entsteht dadurch zunehmend die Herausforderung, teerhaltigen StraĂenaufbruch in alternative Entsorgungs-und Verwertungswege zu leiten. FĂŒr die von behördlicher Seite zu bevorzugende thermische Behandlung des Materials existieren bereits Anlagen, die mit ihrer KapazitĂ€t jedoch nicht auf die anfallenden Abfallströme ausgelegt sind. Dieser Umstand macht Investitionen in die Entwicklung und den Ausbau inlĂ€ndischer BehandlungskapazitĂ€ten notwendig, um teerkontaminierte StraĂenbauabfĂ€lle umweltschonend und ökonomisch vertretbar verwerten zu können.
Die Bedeutung von REACH fĂŒr die Lebensmittelindustrie© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2010)
Die REACH Verordnung 1907/20061 trat bereits am 1.6.2007 in Kraft. Sie trifft umfassende Regelungen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und BeschrĂ€nkung chemischer Stoffe und erstreckt sich auf Hersteller, Importeure und, im Gegensatz zu frĂŒheren Regelungen, auch auf so genannte ânachgeschaltete Anwenderâ (Art. 1 Abs. 3 REACH-VO). FĂŒr den Lebensmittelbereich bestehen sehr weitgehende Ausnahmen, jedoch kein genereller Ausschluss vom Anwendungsbereich. Aus diesem Grund herrscht in Unternehmen immer noch Unsicherheit, in welchen FĂ€llen sie von den neuen Bestimmungen betroffen sind. Die nachstehenden AusfĂŒhrungen geben daher einen Ăberblick darĂŒber, was auf Lebensmittelproduzenten aufgrund der REACH-VO zukommen kann.
REACH â Implikationen bei M&A-Transaktionen© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2010)
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und BeschrĂ€nkung chemischer Stoffe (REACH) stellt die Industrie vor groĂe Herausforderungen. Nicht zuletzt deshalb war sie in jĂŒngster Vergangenheit Thema unzĂ€hliger Abhandlungen. Die Frage welchen Einfluss M&A-Transaktionen auf die verschiedenen ErlaubnistatbestĂ€nde und Anzeigepflichten unter REACH haben, wurde dabei bislang jedoch nicht erörtert. Nachfolgend werden die verschiedenen Arten von UnternehmensĂŒbergĂ€ngen und UmstrukturierungsmaĂnahmen im Hinblick auf REACH untersucht. Schwerpunkt bilden dabei die Registrierung nach Art. 6 ff. REACH, die Zulassung nach Art. 55 ff. REACH und sonstige Anzeigepflichten, wie etwa des nachgeschalteten Anwenders nach Art. 38 REACH. ErgĂ€nzend sollen praktische Hinweise gegeben werden.
Jede 12. Tonne ist Gefahrgut - Auf der StraĂe werden die meisten GĂŒter befördert© Deutscher Fachverlag (DFV) (9/2009)
Im Jahr 2007 sind insgesamt 352 Mio. Tonnen GefahrgĂŒter in Deutschland mit Lastkraftwagen, Eisenbahnen und Schiffen befördert worden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war damit rund jede 12. Tonne (8,5 Prozent) der gesamten GĂŒtermenge auf StraĂen, Schienen und Wasserwegen Gefahrgut.
ExportbeschrĂ€nkungen fĂŒr SekundĂ€rrohstoffe â Ăberwachung der Abfallverbringung â© TK Verlag - Fachverlag fĂŒr Kreislaufwirtschaft (9/2009)
Die Abfallwirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Rohstoffwirtschaft. DafĂŒr sorgt vor allem die rasante wirtschaftliche Entwicklung der asiatischen Schwellen lĂ€nder, durch die der weltweite Bedarf an Rohstoffen in den letzten Jahren dramatisch angestiegen ist. Auch wenn aktuell die Rohstoffpreise infolge der Finanzkrise gesunken sind, wird man doch aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren und der Endlichkeit natĂŒrlicher Rohstoffe mittel- und langfristig wieder mit stark steigen den Rohstoffpreisen rechnen mĂŒssen.
Vom Schadstoff zum Wertstoff Entsorgung sichern â KreislĂ€ufe schlieĂen© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2009)
Entsorgungsnetzwerke bieten ein hohes MaĂ an Entsorgungssicherheit. Der integrierte Umweltschutz und das Abfallrecht fordern und fördern den Stoffkreislauf, sodass anfallende Nebenprodukte an anderer Stelle als Rohstoffe eingesetzt werden. Entsorgungsnetzwerke können dies stĂŒtzen. Ein Netzwerk wird vorgestellt.
Mit elektronischer Handschrift - Das Ende des Papierkriegs im Abfallnachweisverfahren© Deutscher Fachverlag (DFV) (3/2009)
Am 01. April 2010 wird es ernst: Ab diesem Stichtag wird das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verbindlich. Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger mĂŒssen dann die gesamte Kommunikation rund um die Entsorgung gefĂ€hrlicher AbfĂ€lle elektronisch abwickeln. Die Beteiligten sollten sich rechtzeitig darauf vorbereiten. Dazu gehört auch, sich mit der qualifizierten elektronischen Signatur vertraut zu machen.