Auswirkungen des neuen Eichrechts auf die Wassermessung

Das gesetzliche Messwesen in Deutschland befindet sich derzeit im Umbruch, da in Kürze ein komplett überarbeitetes Eichrecht in Kraft treten wird. Ausschlaggebend dafür ist die europäische Messgeräterichtlinie aus dem Jahr 2004. Welche Veränderungen auf die Verwender von Wasserzählern ab dem 1. Januar 2015 zukommen, lässt sich schon jetzt überblicken.

Auch wenn seit Kurzem eine Neufassung der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (Measuring Instruments Directive – MID) vorliegt, enthält diese im Vergleich zur Ausgabe 2004 keine für Messgeräteverwender praxisrelevanten Veränderungen.

Am 1. Januar 2015 tritt außerdem das bereits 2013 verkündete „Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)“ vollumfänglich in Kraft (einige Teile sind bereits im Laufe des Jahres 2014 in Kraft getreten, diese hatten jedoch für die Anwender von Messgeräten bisher keine direkten Auswirkungen). Ebenso wird in Kürze auch noch eine neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) und eine erneut überarbeitete Eichkostenverordnung (obwohl die Kosten im Jahr 2013 bereits um etwa 10 Prozent angehoben wurden) folgen. Der letzte Schritt wurde erforderlich, da die erhobenen Gebühren gemäß MessEG § 59 zukünftig kostendeckend sein müssen und dies bisher nicht immer gegeben war.



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 10 - 2014 (Oktober 2014)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Frank Stefanski

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